vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 109/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

109. Kundmachung: Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Gasgeräten

109. Kundmachung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Normen für die Sicherheit von Gasgeräten

Auf Grund des § 71 Abs. 4 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194, in Verbindung mit § 43 Abs. 1 der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung - GSV, BGBl. Nr. 430/1994, wird kundgemacht:

  1. 1. Die Neufassung des Anhangs 5 der Gasgeräte-Sicherheitsverordnung betreffend das Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Gasgeräten wird in der Anlage geregelt.
  1. 2. Die Kundmachung vom 29. Juli 2003, BGBl. II Nr. 350/2003, wird hiermit gegenstandslos.

Anlage 1

Verzeichnis der harmonisierten Europäischen Normen für die Sicherheit von Gasgeräten 

Bartenstein

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)