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BGBl II 72/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

72. Verordnung: Ausschreibung der Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

72. Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung - EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 132/2003, wird verordnet:

§ 1. Die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament wird ausgeschrieben.

§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 13. Juni 2004 festgesetzt.

§ 3. Als Stichtag wird der 6. April 2004 bestimmt.

Schüssel

Gorbach

Ferrero-Waldner

Gehrer

Rauch-Kallat

Grasser

Böhmdorfer

Platter

Pröll

Haupt

Bartenstein

 

Schüssel

Gorbach

Ferrero-Waldner

Gehrer

Rauch-Kallat

Grasser

Böhmdorfer

Platter

Pröll

Haupt

Bartenstein

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