160. ABKOMMEN ZWISCHEN DER REGIERUNG DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK MOLDAU ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIETE DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN samt Protokoll
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
[deutscher Vertragstext siehe Anlagen]
[englischer Vertragstext siehe Anlagen]
[moldauischer Vertragstext siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 27 Abs. 1 des Abkommens wurden am 13. August 2004 bzw. 1. November 2004 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 27 Abs. 2 am 1. Jänner 2005 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Schüssel
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