134. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bulgarien über den gegenseitigen Datenaustausch in Angelegenheiten der Migrationskontrolle und in Asylangelegenheiten
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bulgarien über den gegenseitigen Datenaustausch in Angelegenheiten der Migrationskontrolle und in Asylangelegenheiten
[deutscher Vertragstext/siehe Anlagen]
[bulgarischer Vertragstext/siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 7 Abs. 3 des Abkommens wurden am 3. August 2004 bzw. 3. September 2004 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 Abs. 3 mit 1. November 2004 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Schüssel
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