117. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M126 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Lithiumbatterien in Mischung mit anderen Trockenbatterien ohne Innenverpackungen in Versandstücken
Die Multilaterale Vereinbarung M126 nach Abschnitt 1.5.1 des ADR über die Beförderung von Lithiumbatterien in Mischung mit anderen Trockenbatterien ohne Innenverpackungen in Versandstücken (BGBl. III Nr. 64/2003, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 115/2003) wurde von Luxemburg am 6. Februar 2004 unterzeichnet.
Schüssel
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