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BGBl III 98/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

98. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

98. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl. Nr. 138/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 171/1999) hinterlegt:

Staat:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Mongolei

18. September 2003

Zypern

2. Juli 2003

Die ehemalige jugoslawische Republik Serbien und Montenegro hat ferner erklärt, sich mit Wirksamkeit vom 27. April 1992 an das Übereinkommen gebunden zu erachten.

Schüssel

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