68. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M137 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR zur Beförderung von mit Biphenylen und Terphenylen (PCB und PCT) sowie Polyhalogenen kontaminierten festen Abfällen und Restmengen in loser Schüttung
Die Multilaterale Vereinbarung M137 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR zur Beförderung von mit Biphenylen und Terphenylen (PCB und PCT) sowie Polyhalogenen kontaminierten festen Abfällen und Restmengen in loser Schüttung (BGBl. III Nr. 108/2003, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 49/2004) wurde von Luxemburg am 6. Februar 2004 unterzeichnet.
Schüssel
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