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BGBl III 68/2004

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

68. Kundmachung: Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M137 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR zur Beförderung von mit Biphenylen und Terphenylen (PCB und PCT) sowie Polyhalogenen kontaminierten festen Abfällen und Restmengen in loser Schüttung

68. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M137 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR zur Beförderung von mit Biphenylen und Terphenylen (PCB und PCT) sowie Polyhalogenen kontaminierten festen Abfällen und Restmengen in loser Schüttung

Die Multilaterale Vereinbarung M137 gemäß Abschnitt 1.5.1 ADR zur Beförderung von mit Biphenylen und Terphenylen (PCB und PCT) sowie Polyhalogenen kontaminierten festen Abfällen und Restmengen in loser Schüttung (BGBl. III Nr. 108/2003, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 49/2004) wurde von Luxemburg am 6. Februar 2004 unterzeichnet.

Schüssel

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