49. Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Widerruf von der Multilateralen Vereinbarung M107 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von mit Biphenylen und Terphenylen (PCB und PCT) sowie Polyhalogenen kontaminierten festen Abfällen und Restmengen in loser Schüttung
Gemäß § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100, wird kundgemacht:
Die Multilaterale Vereinbarung M107 gemäß Rn. 2010 und 10 602 des ADR betreffend die Beförderung von mit Biphenylen und Terphenylen (PCB und PCT) sowie Polyhalogenen kontaminierten festen Abfällen und Restmengen in loser Schüttung (BGBl. III Nr. 33/2001) wurde von der für das ADR zuständigen Behörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft nunmehr für obsolet erachtet und Österreich stimmte diesem Widerruf mit Wirksamkeit vom 1. August 2003 zu.
Gorbach
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