54. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) in der Fassung des Protokolls über den Beitritt des Fürstentums Monaco zum Übereinkommen zum Schutze der Alpen (Beitrittsprotokoll)
Italien hat am 7. Mai 2004 seine Ratifikationsurkunde bei der Republik Österreich als Verwahrer des Übereinkommens zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) und zum Protokoll über den Beitritt des Fürstentums Monaco zum Übereinkommen zum Schutze der Alpen (Beitrittsprotokoll) (BGBl. Nr. 477/1995 idF BGBl. III Nr. 18/1999, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 33/1999) hinterlegt.
Schüssel
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