55. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Tourismus - Protokoll „Tourismus“
Nach Mitteilung des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten hat Slowenien am 28. Jänner 2004 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Tourismus - Protokoll „Tourismus“ (BGBl. III Nr. 230/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 34/2003) hinterlegt.
Schüssel
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