31. Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Ungarn über die Errichtung von Grenzabfertigungsstellen und über die Zusammenarbeit bei der Kontrolle des Grenzverkehrs
[Deutscher Vertragstext siehe Anlage 1]
[Ungarischer Vertragstext siehe Anlage 2]
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 14 Abs. 1 mit 1. Mai 2004 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Schüssel
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