312.a Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Änderung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form
Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Einreichung von Anbringen, die Akteneinsicht und die Zustellung von Erledigungen in automationsunterstützter Form (FinanzOnline-Verordnung 2002 - FOnV 2002), BGBl. II Nr. 46/2002, geändert durch BGBl. II Nr. 448/2002, wird wie folgt geändert:
1. In der Promulgationsklausel entfällt die Zeile
„- § 5 Abs 3 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH - BRZ GmbH,“.
2. Im Art. 5 wird folgende Z 5 angefügt:
„5. § 8 ist letztmalig auf automationsunterstützte Akteneinsicht, die am 30. Juni 2003 erfolgt, anzuwenden.“
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