Bundesgesetz: Änderung der Gewerbeordnung 1994, des Berufsausbildungsgesetzes, des Konsumentenschutzgesetzes, des Neugründungs-Förderungsgesetzes und des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel IV
Das Neugründungs-Förderungsgesetz, BGBl. I Nr. 106/1999, in der Fassung des „Konjunkturbelebungsgesetzes“, BGBl. I Nr. 68/2002, wird wie folgt geändert:
Im § 4 Abs 3 wird nach dem ersten Satz folgender Satz eingefügt:
„Betrifft die Neugründung ein freies Gewerbe, so hat die entsprechend dem vorhergehenden Satz zuständige gesetzliche Berufsvertretung auch zu bestätigen, dass der Betriebsinhaber über grundlegende unternehmerische Kenntnisse verfügt.“
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