Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Änderung der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der vierzehn Verordnungen über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße aufgehoben werden
Auf Grund des § 48 der Bundesabgabenordnung wird verordnet:
In der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der vierzehn Verordnungen über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs auf der Straße aufgehoben werden, BGBl. II Nr. 184/2001, wird das Datum „1. Juli 2001“ ersetzt durch das Datum „1. November 2001“.
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