Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988 und das Arbeitszeitgesetz geändert werden
Der Nationalrat hat beschlossen:
Artikel VII
Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
Das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl Nr 400, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl Nr 411/1996, wird wie folgt geändert:
1. § 69 wird folgender Abs 4 angefügt:
,,(4) Bei Auszahlung der Winterfeiertagsvergütung gemäß § 13j Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, BGBl Nr 414/1972, durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse sind 22% Lohnsteuer einzubehalten. Zur Berücksichtigung dieser Bezüge im Veranlagungsverfahren hat die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse bis zum 31. Jänner des Folgejahres einen Lohnzettel (§ 84) auszustellen und an das Finanzamt der Betriebsstätte zu übermitteln.“
2. Nach § 130 wird folgender § 131 angefügt:
§ 131
,,§ 131. § 69 Abs 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl Nr 417/1996 tritt mit 1. Juli 1996 in Kraft.“
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