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Schifffahrtsrecht

Gesetzgebung & VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2026/57ZVR 2026, 123 Heft 2 v. 17.2.2026

Bundesgesetz, mit dem das Wasserstraßengesetz und das Schifffahrtsgesetz geändert werden (RV 251 AB 285 BlgNR 28. GP )

BGBl I 2025/86

Mit der Nov soll eine vollständige Kostendeckung für den Betrieb der Donauschleusen nach dem Verursacherprinzip durch die Schleusenbetreiber erreicht werden.

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