§§ 137 ff GewO; § 1333 Abs 2 ABGB; § 42 Abs 2 ZPO
Für die außerprozessuale Einschaltung eines Beraters in VersAngelegenheiten im Rahmen seiner gewerberechtl Befugnisse aufgewendete notwendige und zweckentsprechende Kosten des Geschädigten sind nach dem § 1333 Abs 2 ABGB zugrunde liegenden materiell-rechtl Ansatz als Schadenersatzansprüche zu behandeln. (FN 1)

