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Zum Sorgfaltsmaßstab eines Gebrauchtwagenhändlers unter "bedenklichen Umständen"

RechtsprechungJudikaturKarl-Heinz DanzlZVR 2025/163ZVR 2025, 375 - 379 Heft 9 v. 9.9.2025

§§ 367, 368, 1295 Abs 1, §§ 1299, 1304 ABGB; § 37 Abs 2b KFG

An einen Gebrauchtwagenhändler ist, da er dem erhöhten Sorgfaltsmaßstab des § 1299 ABGB unterliegt, ein strengerer Maßstab an die Gutgläubigkeit anzulegen als bei einer Privatperson.

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