Mit der am 1. 3. 2024 in Kraft getretenen 34. StVO-Novelle, BGBl I 2023/90, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, extreme Schnellfahrer zusätzlich mit dem Verfall des Fahrzeugs zu sanktionieren.
Ein weiteres verkehrsrechtliches Thema fand ebenfalls raschen Widerhall in den Medien und wird daher auch bei uns gleich aktuell aufgegriffen: Es geht um das "Geschäftsmodell" der Firma "Zupf di" zur "Abzocke" mittels Aufträgen an Falschparkende