Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (IA 3536/A AB 2253 BlgNR 27. GP )
BGBl I 2023/143)
Es erfolgte die Möglichkeit der Aufnahme von Photovoltaikanlagen als Bestandteile der Bundesstraße unter der Berücksichtigung, Bodenversiegelung und Flächenverbrauch - insbesondere von hochwertigen landwirtschaftlich genutzten Flächen - so gering wie möglich zu halten.