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Mautrecht

Gesetzgebung & VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2024/39ZVR 2024, 117 - 118 Heft 2 v. 31.1.2024

Bundesgesetz, mit dem das ASFINAG-Gesetz geändert wird (IA 3535/A AB 2252 BlgNR 27. GP )

BGBl I 2023/141

Der § 15a wurde dahingehend angepasst, dass der Prozentsatz von den eingehobenen Netto-Benützungsentgelten für Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltsituation von 1 % auf 3 % erhöht wurde.

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