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Haftung des Motorenherstellers auf Differenzschaden in Diesel-Fall

Entscheidungen zum deutschen Schadenersatzrecht 2024HaftpflichtrechtJudikaturMartin WeberZVR 2024/114ZVR 2024, 284 - 285 Heft 6 v. 23.5.2024

Der Kl kaufte am 9. 4. 2019 von einem Händler ein nicht von der Bekl hergestelltes gebrauchtes Kfz des Typs Porsche Macan 6 3.0 EUR Liter V6 TDI, das mit einem von ihr entwickelten und hergestellten Motor der Baureihe EA 897 (Euro 6) ausgerüstet ist. Das Fahrzeug war bereits zuvor von einem vom Kraftfahrt-KBA angeordneten Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Ein von der Bekl zur Beseitigung der vom KBA beanstandeten Abschalteinrichtung erstelltes Software-Update hatte das KBA am 1. 8. 2018 freigegeben.

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