Am 1. 10. 2022 trat die 33. StVO-Nov mit zahlreichen Änderungen iS der Förderung aktiver Mobilität in Kraft. Eine der darin enthaltenen Neuerungen war die Festlegung eines Mindestüberholabstands zu Radfahrenden von 2,0m im Freiland und 1,5m im Ortsgebiet. Nach rund einem Jahr fällt das Fazit allerdings ernüchternd aus. Die vorgeschriebenen Überholabstände werden nach wie vor nur von einem kleinen Teil der Kfz-Lenkenden eingehalten. Auch das Wissen über die Neuregelung ist mangelhaft. Verstärkte Bewusstseinsbildung und eine Adaption der Regelung werden daher dringend empfohlen.