Bei Skikollisionen im internationalen Kontext stellen sich stets Fragen der internationalen Zuständigkeit sowie des internationalen Privatrechts. Internationale Abkommen und EU-Verordnungen haben Steuerungs- und Koordinationsfunktion, führen jedoch nicht immer zu einem befriedigenden Ergebnis. In der Anwaltspraxis müssen folglich vor Klagseinbringung viele Rechtsfragen sowie prozessual-strategische Fragen mit Blick über den nationalen Tellerrand hinaus geprüft und beantwortet werden. (FN )