§§ 932, 1295 ff ABGB
Wenn ein mangelhaftes Fahrzeug trotz der Behebung des Mangels weiterhin mangelhaft ist, weil es nach der Reparatur einen Wertverlust aufweist, ist die Preisminderung nicht im Ausmaß dieses Wertverlustes, sondern nach der relativen Berechnungsmethode auszumessen.