Art 5 Abs 2 VO (EG) 715/2007 ; §§ 1293 ff, 1311, 1302, 1323 ABGB
Der Käufer eines Diesel-Pkw hat neben seinen Ansprüchen gegen den Verkäufer auch gegen den Hersteller Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Motor mit einer nach den EG-Abgasvorschriften unzulässigen "Abschaltlogik" ausgerüstet war und dieser Mangel nach seinem Hervorkommen nicht unionsrechtskonform behoben worden ist.