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Felssturz auf Eisenbahngleis begründet außergewöhnl Betriebsgefahr

RechtsprechungJudikaturN. N.ZVR 2022/46ZVR 2022, 139 - 140 Heft 4 v. 22.3.2022

§§ 1, 5, 6, 9 Abs 2 EKHG

Ein auf Eisenbahngleisen liegender Felsbrocken löst eine vom Betriebsunternehmer des Eisenbahninfrastrukturunternehmens (EIU) der Eisenbahn zu vertretende außergewöhnl Betriebsgefahr aus, auch wenn dies durch höhere Gewalt (Felssturz) erfolgte.

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