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Befristung der Lenkberechtigung, mit Verschlechterung der gesundheitlichen Eignung muss zu rechnen sein

Judikaturübersicht VerwaltungFSGJudikaturGerhard PürstlZVR 2022/188ZVR 2022, 394 - 395 Heft 11 v. 4.11.2022

I. Voraussetzung sowohl für die Vorschreibung von Nachuntersuchungen als auch für die Befristung der Lenkberechtigung ist, dass beim Betreffenden eine gesundheitliche Beeinträchtigung besteht, nach deren Art mit einer die Eignung zum Lenken von Kfz ausschließenden oder in relevantem Ausmaß einschränkenden Verschlechterung gerechnet werden muss.

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