Das Absolvieren noch nicht abgeschlossener theoretischer Prüfungen bzw die Frist für die Abnahme ausstehender praktischer Prüfungen wurde bis 30. 6. 2021 verlängert.
Inkrafttreten: 16. 1. 2021
Das Absolvieren noch nicht abgeschlossener theoretischer Prüfungen bzw die Frist für die Abnahme ausstehender praktischer Prüfungen wurde bis 30. 6. 2021 verlängert.
Inkrafttreten: 16. 1. 2021