Mit der vorliegenden V wurden flugbetriebliche Regelungen für den gewerblichen Rundflugbetrieb mit Anhang I - Luftfahrzeugen (zB historische Luftfahrzeuge), ausgenommen Ultraleichtluftfahrzeuge, geschaffen, die sich an den unionsrechtlichen flugbetrieblichen Vorgaben orientieren (Einführung eines nationalen AOC und nationaler Betriebsspezifikationen) und als Mindestvoraussetzung die Erfüllung der ICAO-Vorgaben ("Standard-Lufttüchtigkeitszeugnis"), die zu grenzüberschreitenden Flügen im internationalen Luftverkehr berechtigen, vorsehen.