§ 1325 ABGB
Einem noch nicht einmal zweijährigen Kind, das "noch keine Vorstellung von Geburt und Tod in Form der Endgültigkeit des Sterbens hat, sodass es von einem nachhaltigen Trauerprozess nicht betroffen sein kann", steht Trauerschmerzengeld aufgrund des Todes seiner Schwester bereits wenige Stunden nach deren Geburt nicht zu.