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Behalten und Weiterverwenden der Kennzeichen eines abgemeldeten Kfz

RechtsprechungJudikaturN. N.ZVR 2020/89ZVR 2020, 184 - 185 Heft 5 v. 22.4.2020

§ 229 StGB

Der Eigentümer eines Kfz, der dessen Kennzeichen nach der Abmeldung des Fahrzeugs bei der Haftpflichtversicherung - trotz Aufforderung - nicht zurückgibt, sondern bei sich behält und sie dann in der Folge auf ein neu gekauftes anderes Kfz montiert, erfüllt nicht das Tatbild der Unterdrückung einer Urkunde.

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