Gefahrgutrecht Kundmachung der BM für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Sondervereinbarung RID 2/2020 nach Abschnitt 1.5.1 RID über die wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen von Tanks gemäß den Absätzen 6.8.2.4.2, 6.8.2.4.3, 6.8.3.4.6, 6.8.3.4.12, dem Unterabschnitt 6.9.5.2 und dem Abschnitt 6.10.4 des RID, BGBl III 2020/59
Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2020/160ZVR 2020, 305 Heft 9 v. 31.8.2020
Diese multilaterale Vereinbarung wurde von Rumänien, Kroatien und Portugal unterzeichnet.