Die in diesen Abschnitten und Unterabschnitten genannten wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. 3. 2020 und dem 1. 8. 2020 endet blieben bis zum 30.
Die in diesen Abschnitten und Unterabschnitten genannten wiederkehrenden Prüfungen oder Zwischenprüfungen, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. 3. 2020 und dem 1. 8. 2020 endet blieben bis zum 30.