Grundsätzlich bleiben alle Schulungsbescheinigungen für Gefahrgutbeauftragte, deren Geltungsdauer zwischen dem 1. 3. 2020 und dem 1. 11. 2020 endet, bis zum 30. 11. 2020 gültig. Österreich hat diese multilaterale Vereinbarung am 19.
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.