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Forderungsübergang bei Leistungspflicht der BfA im Außenverhältnis trotz Erstattungsrecht gegenüber der DRV im Innenverhältnis Entscheidungen zum deutschen Schadenersatzrecht 2020/1

Ausländische RechtsprechungJudikaturN. N.ZVR 2020/106ZVR 2020, 208 - 210 Heft 6 v. 20.5.2020

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Die Bundesagentur für Arbeit ist bezüglich Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung gegenüber dem Schädiger auch dann regressberechtigt, wenn sie einen Erstattungsanspruch gegenüber der Rentenversicherung hat.

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