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Straßenpolizeirecht V des BMVIT über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich des Grimmenstein auf der A 2 Süd Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Grimmenstein) BGBl II 2019/219

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2019/138ZVR 2019, 302 Heft 9 v. 21.8.2019

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wurde für die Fahrtrichtung Wien der Abschnitt zwischen km 81,33 und km 73,48 der A 2 Süd Autobahn festgelegt.

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