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Straßenpolizeirecht V des BMVIT, mit der auf der A12 Inntalautobahn im Bereich Anschlussstelle Wattens auf den Abfahrtsrampen ein Fahrverbot verordnet wird, BGBl II 2019/214

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2019/137ZVR 2019, 302 Heft 9 v. 21.8.2019

Zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen und zur Erhöhung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs ist das Befahren der Abfahrtsrampen beider Richtungsfahrbahnen der Anschlussstelle Wattens auf der A12 Inntalautobahn von Montag bis Samstag, jeweils in der Zeit von 6 bis 10 Uhr im Zeitraum vom 1.

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