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Straßenpolizeirecht V des BMVIT, mit der auf der A13 Brennerautobahn im Bereich Anschlussstelle Innsbruck Süd auf den Abfahrtsrampen ein Fahrverbot verordnet wird, BGBl II 2019/213

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard PürstlZVR 2019/136ZVR 2019, 301 Heft 9 v. 21.8.2019

Zur Vermeidung von Verkehrsbeeinträchtigungen und zur Erhöhung der Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs ist das Befahren der Abfahrtsrampen beider Richtungsfahrbahnen der Anschlussstelle Innsbruck Süd auf der A13 Brennerautobahn von Montag bis Samstag, jeweils in der Zeit von 7 bis 18 Uhr im Zeitraum vom 1.

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