1. Bei der Frage, ob unter der Prospekthaftpflichtversicherung gedeckte Prospekthaftungsansprüche bestehen können, kommt es auf die richtige oder unrichtige Information der Anleger über die Vermögenswerte, die Verbindlichkeiten, die Finanzlage, die Gewinne und Verluste und die Zukunftsaussichten des Emittenten an.