§§ 8, 11 Oö VergRSG; §§ 343, 350 ff BVergG 2018
Dem Erfordernis, einen drohenden oder eingetretenen Schaden darzutun, ist bereits dann entsprochen, wenn die entsprechende Behauptung im Nachprüfungsantrag plausibel ist.
§§ 8, 11 Oö VergRSG; §§ 343, 350 ff BVergG 2018
Dem Erfordernis, einen drohenden oder eingetretenen Schaden darzutun, ist bereits dann entsprochen, wenn die entsprechende Behauptung im Nachprüfungsantrag plausibel ist.
