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Zulässigkeit eines Widerrufs, wenn nach dem Ausscheiden von Angeboten nur ein Angebot verbleibt

RechtsprechungJudikaturNiklas NiglZVB 2025/39ZVB 2025, 105 - 107 Heft 3 v. 16.5.2025

§ 149 Abs 2 Z 2 BVergG 2018

Liegen die Voraussetzungen gem § 149 Abs 2 Z 2 BVergG 2018 vor, so stellt dies per se einen rechtmäßigen und zulässigen Grund für den Widerruf dar. Eine sachliche Begründung ist in diesem Fall nicht erforderlich.

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