Die Grenzen der Freiheit des AG, den Auftragsgegenstand zu bestimmen, zeigen sich eindrücklich am Konflikt Siedesalz vs Steinsalz im Winterdienst. Mit einem kurzen Beschluss über die Tragung von Sachverständigenkosten gem § 76 AVG (FN ) bestätigt das LVwG Salzburg erneut, dass Siedesalz-Ausschreibungen vergaberechtswidrig sind - und zwar bereits aufgrund der Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes (§ 20 Abs 1 BVergG 2018). Von einem sorgfältigen AG darf erwartet werden, dass er nicht Gewohnheiten fortschreibt, sondern sich vor der Ausgestaltung der Ausschreibung über den Beschaffungsgegenstand und die Marktsituation informiert. Das jüngste Verfahren vor dem LVwG Salzburg bietet den Anlass, eine langjährige Kontroverse Revue passieren zu lassen und Überlegungen zu den Rechtsfolgen neuerlicher Siedesalz-Ausschreibungen anzustellen.

