§§ 13, 25, 331 BVergG 2006
Auch wenn ein Bieter trotz Aufforderung zur Angebotsabgabe kein Angebot gelegt hat, kann er im Feststellungsverfahren antragslegitimiert sein, wenn er während eines anhängigen Nachprüfungsverfahrens, in dem der Zuschlag erteilt oder das Vergabeverfahren widerrufen wird, einen Antrag auf Weiterführung des Verfahrens als Feststellungsverfahren stellt.