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Die Herausforderung der Jurybewertung und deren Begründung

RechtsprechungJudikaturBeatrix LehnerZVB 2024/77ZVB 2024, 271 - 280 Heft 6 v. 16.9.2024

§ 140 Abs 1, § 143 Abs 1 BVergG 2018

In der Zuschlagsentscheidung sind den verbliebenen Bietern das jeweilige Ende der Stillhaltefrist, die Gründe für die Ablehnung ihres Angebots, der Gesamtpreis sowie die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots bekannt zu geben, sofern dies nicht öff Interessen, berechtigten Geschäftsinteressen oder dem freien und lauteren Wettbewerb schaden würde.

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