Im Spannungsfeld zwischen betriebswirtschaftlichen Grundsätzen, Kalkulationsvorschriften, Vorgaben einer Ausschreibung und Vergaberecht gibt es bei der Frage, wie Baustellengemeinkosten kalkuliert werden müssen, immer wieder Auffassungsunterschiede, die zu umstrittenen Ausscheidensentscheidungen führen können. Dieser zweiteilige Beitrag befasst sich daher mit Baustellengemeinkosten im Rahmen der Kalkulation und deren Zuordnung.In Teil 1 des Beitrags wurden die Grundlagen sowie Leistungsbeschreibung Hochbau (LB-HB) behandelt. Im gegenständlichen Teil 2 des Beitrags ist der Fokus auf die Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur (LB-VI) und speziell auf den Tunnelbau, für den es im "Bauzeitmodell Tunnelbau" ein sehr detailliertes System zum Umgang mit Baustellengemeinkosten gibt, gerichtet.