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Schiedsgutachterklauseln in Bauträgerverträgen: Vorteil oder Rechtsschutzdefizit?

RechtsprechungJudikaturStefanie HauserZVB 2024/25ZVB 2024, 92 - 96 Heft 2 v. 12.3.2024

§ 922 ABGB; § 9 KSchG; § 6 KSchG; § 38 WEG; §§ 226, 617 ZPO

Ein Schiedsgutachten ist dann nicht bindend, wenn es offenbar der Billigkeit widerstreitet. Als offenbar unbillig ist eine Bestimmung dann anzusehen, wenn sie den Maßstab von Treu und Glauben in grober Weise verletzt und ihre Unrichtigkeit sich dem Blick eines sachkundigen und unbefangenen Beurteilers sofort aufdrängen muss.

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