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Deutung eines Beschlusses über den Abbruch eines Wettbewerbs als Widerrufserklärung

RechtsprechungJudikaturClemens MayrZVB 2023/88ZVB 2023, 280 - 284 Heft 6 v. 2.10.2023

§§ 26, 140 und 155 BVergG 2018

Solange eine gesondert anfechtbare Entscheidung vorliegt oder eine solche innerhalb eines Vergabeverfahrens noch getroffen werden kann, kann nicht von einer Beendigung des Vergabeverfahrens ausgegangen werden, weil insoweit noch ein Nachprüfungsverfahren möglich wäre.

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