§§ 153 ff, 314 ff BVergG 2018; Art 263 AEUV; RL 2014/24/EU
Die Möglichkeit von Abrufen aus der Rahmenvereinbarung endet nicht bereits dann, wenn die in der Bekanntmachung angegebene Schätzmenge, nicht jedoch der festgelegte Höchstwert erreicht wird.
§§ 153 ff, 314 ff BVergG 2018; Art 263 AEUV; RL 2014/24/EU
Die Möglichkeit von Abrufen aus der Rahmenvereinbarung endet nicht bereits dann, wenn die in der Bekanntmachung angegebene Schätzmenge, nicht jedoch der festgelegte Höchstwert erreicht wird.