Der OGH hat jüngst die Irrtumsanfechtung eines Bauwerkvertrags wegen einer fehlenden Gewerbeberechtigung zugelassen. Während die zivilrechtlichen Aspekte wenig Überraschendes bieten, ist die Lösung der gewerberechtlichen Vorfrage - besonders im Hinblick auf die Begründung - näher zu untersuchen.